Fachwirt*in für Tanzschulen (IHK)

Ziel
Das Seminar bereitet auf die Fortbildungsprüfung "Gepr. Fachwirt bzw. Fachwirtin für Tanzschulen (IHK) vor der Handelskammer Hamburg vor. Als Fachwirt oder Fachwirtin kannst du dich später auch zum Gepr. Betriebswirt bzw. zur Gepr. Betriebswirtin (IHK) weiter qualifizieren.
Du hast mit diesem Abschluss die Kompetenz, die kaufmännischen Aufgaben eines Betriebes zu übernehmen, Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.


Dauer

  • ca. 20 Monate in Blockform


Abschluss

Handelskammerprüfung mit Abschlusszeugnis
  • „Gepr. Fachwirt bzw. Fachwirtin für Tanzschulen (IHK)"

Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung

Zur Prüfung ist zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen haben.